AUF EINEN BLICK
- Die Grundlage
- Befund, geplante Leistungen und Versicherung bestimmen die Abrechnung.
- Vor Ihrer Entscheidung
- Kassenleistung, Eigenanteil und private Leistungen getrennt verstehen.
- Ihr nächster Schritt
- Den persönlichen Plan mit Praxis und Versicherung besprechen.
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Warum es keinen festen Gesamtpreis gibt
Der Befund und die geplante Behandlung bestimmen den Aufwand. Bei Alignern hängen die Kosten unter anderem vom Umfang der Korrektur und der Behandlungsdauer ab. Ein persönliches Angebot setzt deshalb eine Untersuchung voraus.
Kinder und Jugendliche: die Kassenleistung
Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag kann die gesetzliche Krankenkasse eine medizinisch notwendige Behandlung übernehmen. Maßgeblich sind unter anderem die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG: Die Bedarfsgrade 3 bis 5 können einen Anspruch begründen, 1 und 2 nicht.
Eigenanteil und spätere Erstattung
Bei einer bewilligten Kassenbehandlung wird zunächst üblicherweise ein Anteil von 20 Prozent selbst bezahlt. Für weitere gleichzeitig behandelte minderjährige Kinder im gemeinsamen Haushalt gelten unter den gesetzlichen Voraussetzungen 10 Prozent. Nach Abschluss der medizinisch erforderlichen Behandlung erstattet die Krankenkasse diesen Anteil. Private Zusatzkosten sind davon zu unterscheiden.
Private Mehr- und Zusatzleistungen
Zusätzliche Leistungen werden vorab gesondert vereinbart. Lassen Sie sich erklären, was die Kassenversorgung umfasst und welche Kosten durch Ihre darüber hinausgehende Auswahl entstehen.
Erwachsene und private Versicherungen
Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht; Ausnahmen betreffen bestimmte schwere Kieferanomalien mit kombinierter kieferorthopädischer und kieferchirurgischer Behandlung. Bei privater Versicherung richtet sich die Erstattung nach dem Tarif. Klären Sie die Kostenübernahme anhand des Plans vor Beginn.
Wie ist es bei Alignern?
Transparente Schienen sind in der Regel eine privat zu bezahlende Behandlung. Aus der medizinischen Eignung folgt keine automatische Kostenübernahme. Welche Leistungen Ihr persönlicher Alignerplan umfasst und ob eine Versicherung etwas erstattet, klären Sie vorab.
Diese Fragen gehören in die Beratung
- Welche Leistungen enthält mein Kostenplan?
- Welche Kassenversorgung kommt für meinen Befund infrage?
- Welche Leistungen wähle ich zusätzlich?
- Sind Kontrollen, Nachkorrekturen und Retainer enthalten?
- Wie werden Reparatur oder Ersatz abgerechnet?
- Wann werden welche Zahlungen fällig?
Bewahren Sie Plan, Vereinbarungen, Rechnungen und Erstattungszusagen zusammen auf. Bei einer unklaren Position lassen Sie sich die Leistung vor der Entscheidung erläutern.
Ihre Fragen.
Bekomme ich beim ersten Termin schon einen verbindlichen Preis?
Für einen belastbaren Kostenplan müssen die notwendigen Befunde vorliegen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung auch nach der Abrechnung der Erstberatung.
Wo kläre ich meinen persönlichen Kostenplan?
Wenden Sie sich an die Praxis, in der Ihre Behandlung geplant wird. Das Team bespricht die vorgesehenen Leistungen mit Ihnen; Ihre Versicherung prüft die mögliche Erstattung.
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